Prüfungen: Frequently asked questions
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Eine häufig gestellte Frage: wo bekomme ich gute Kata-Clips als Anschauungsmaterial? Neben den gängigen Portalen wie YouTube empfehlen wir Euch diese Seite. Neben den Videos gibt es auch die herkömmliche zeichnerische Darstellung des Kata-Ablaufes. Die Seite bietet auch sonst viel Information zum Thema Shotokan Karate.
Wann | Die Termine werden rechtzeitig per Mail und im Dojo angekündigt. Es gibt 2 Termine pro Jahr für Dojo-Interne Prüfungen. |
Beginn | Prüfungen finden neben dem normalen Training statt. Das Aufwärmen erfolgt gemeinsam, danach abolvieren die Prüflinge ihr Programm, während die andern Karateka normal trainieren. |
Vorbereitung | Es kann auch vor und nach dem Training mit anderen Karateka z. B. Kumite geübt werden. Zudem empfehlen wir allen Prüflingsinteressenten ab Blaugurt regelmässig am SKR Zentraltraining in Lenzburg teilzunehmen. Das SKR Zentraltraining ist ab Grüngurt und etwa jeden ersten Samstag im Monat (siehe SKR Kalender). Eine häufig gestellte Frage: wo bekomme ich gute Kata-Clips als Anschauungsmaterial? Neben den gängigen Portalen wie YouTube empfehlen wir Euch diese Seite. Neben den Videos gibt es auch die herkömmliche zeichnerische Darstellung des Kata-Ablaufes. Die Seite bietet auch sonst viel Information zum Thema Shotokan Karate. |
Techische Leitung Informieren | Für alle Prüfungsinteressenten gilt, die TK-Chefin zu informieren. Je früher, desto besser (mindestens 3–6 Monate vor der Prüfung). Diese informiert die Trainer und Trainerinnen, damit diese gezielt auf Euch eingehen können. |
Anforderungen | Klicke hier um das verbindliche Reglement für Dein Gurtprogramm herunterzuladen. Du bist selbst dafür verantwortlich, dass Du Dein Gurtprogramm beherrschst. Dabei helfen wir Dir und unterstützen Dich (siehe auch “Vorbereitung”). Im SKR-Prüfungsprogramm sind neben den Anforderungen für den nächsten Gurt auch die Formalitäten festgehalten. |
Neumitglieder, die schon Kyu- oder Dan-Grade besitzen Homologierung | Kyu- oder Dan-Grade, die von offiziellen JKA-Instruktoren verliehen wurden, werden gemäss Reglement direkt homologiert. Für alle anderen, ausserhalb des SKR oder der JKA abgelegten Kyu- oder Dan-Grade ist der Besuch von 5 SKR-Zentraltrainings (ab Grüngurt) obligatorisch. Nicht vergessen, die Trainings im SKR-Aktivitätenheft einzutragen und abstempeln zu lassen. Das Aktivitätenheft gibt es vom Kassier im Verein, genauso wie den SKF-Pass. Die Anwärter einer Dan-Homologierung müssen anlässlich einer SKR Dan-Prüfung 2 Tokui Kata (keine Heian und Tekki 1) zeigen. |
Pass und Lizenzmarken | Für die Prüfung benötigst Du einen SKF-Pass (Swiss Karate Federation), mit Lizenzmarke des laufenden Jahres. Innerhalb des SKF Dachverbandes sind wir der SKR-Sektion angeschlossen (Swiss Karatedo Renmei). Kyu- oder Dan-Grade anderer Stilrichtungen und ausländische Pässe müssen in den SKF-Pass, und dort in die SKR-Sektion übertragen (Siehe „Homologisierung“) werden. Wer seinen Pass nicht dabei hat oder keine aktuelle Lizenzmarke in seinem Pass kleben hat, nimmt an der nächsten Prüfung teil. (Das ist genau so gemeint, wie es geschrieben steht.) Bei externen Prüfungen wird zudem auf ein aktuelles Foto im Pass Wert gelegt, sowie auf das Vereinsabzeichen auf dem Gi. (Siehe “Anforderungen: die Formalitäten im Prüfungsreglement”) |
Prüfungen bis 4. Kyu | Prüfungen bis einschliesslich zum 4. Kyu können im Dojo absolviert werden. Die Termine werden rechtzeitig per Mail und im Dojo angekündigt. Es gibt 2 Termine pro Jahr für Dojo-interne Prüfungen. Auch wenn Prüfungen bis zum 4. Kyu Dojo-intern abgenommen werden, empfehlen wir spätestens ab Grüngurt auch einmal extern eine Prüfung abzulegen. |
3- bis 1. Kyu sowie Danprüfungen | Dan-Prüfungen sowie Prüfungen für den 3., 2. und 1. Kyu sind an einer offiziellen Zentralprüfung vor der SKR-Prüfungskommission zu absolvieren (z.B. im Rahmen des Gasshuku in Bern oder am Landestraining in Lenzburg, (siehe SKR Kalender). Geht einer Prüfung ein mehrtägiger Lehrgang voraus muss mind. während 2/3 des Lehrganges das Training besucht werden, um an den Prüfungen teilnahmeberechtigt zu sein (inkl. Prüfungstag). Auf den Ausschreibungstext achten, ggfs. muss die Anmeldung zu einer Prüfung vor dem Lehrgang eingereicht werden. Für die Dan-Prüfung (oder Dan-Homologierung) gibt es noch einen extra Anmeldebogen zum Ausfüllen. (Siehe Dan Prüfungsformular). |
Prüfungen im Ausland | Bei Prüfungen im Ausland (z.B. Gasshuku in Konstanz) bedarf es vorher eine Genehmigung des SKR, damit sie anschliessend anerkannt werden kann. Diese Genehmigung wird durch den TK Chef eingeholt. Achtung, die Prüfungsordnungen können im Ausland anders sein als in der Schweiz. |
Kosten | Die Gebühr beträgt bei internen Prüfungen Fr. 15.–. Bitte bringt den Betrag abgezählt mit. Von den Fr. 15.– gehen 2/3 an das Kim Dojo, 1/3 (Rechne!) an den SKR. Die Gebühr muss sowohl bei bestandener wie auch bei nicht bestandener Prüfung entrichtet werden. Die zu leistende Prüfungsgebühr bei einer externen Kyu-Prüfung wird in der Regel in der Ausschreibung genannt (i.d.R ebenfalls Fr. 15.–). Dan-Prüfungen sind etwas teurer Fr. 80.– und weitere Fr. 50.– für den Eintrag des Grades ins Dan-Register. |
Wir wünschen allen Prüflingen viel Erfolg.