Prüfungen: Frequently asked questions

Du hast Dir einen Farb­wech­sel vorgenom­men.
Eine häu­fig gestellte Frage: wo bekomme ich gute Kata-Clips als Anschau­ungs­ma­te­r­i­al? Neben den gängi­gen Por­tal­en wie YouTube empfehlen wir Euch diese Seite. Neben den Videos gibt es auch die herkömm­liche zeich­ner­ische Darstel­lung des Kata-Ablaufes. Die Seite bietet auch son­st viel Infor­ma­tion zum The­ma Shotokan Karate.

WannDie Ter­mine wer­den rechtzeit­ig per Mail und im Dojo angekündigt. Es gibt 2 Ter­mine pro Jahr für Dojo-Interne Prü­fun­gen.
BeginnPrü­fun­gen find­en neben dem nor­malen Train­ing statt.
Das Aufwär­men erfol­gt gemein­sam, danach abolvieren die Prüflinge ihr Pro­gramm, während die andern Karate­ka nor­mal trainieren.
Vor­bere­itungEs kann auch vor und nach dem Train­ing mit anderen Karate­ka z. B. Kumite geübt wer­den. Zudem empfehlen wir allen Prüflingsin­ter­essen­ten ab Blau­gurt regelmäs­sig am SKR Zen­tral­train­ing in Lenzburg teilzunehmen. Das SKR Zen­tral­train­ing ist ab Grün­gurt und etwa jeden ersten Sam­stag im Monat (siehe SKR Kalen­der).

Eine häu­fig gestellte Frage: wo bekomme ich gute Kata-Clips als Anschau­ungs­ma­te­r­i­al? Neben den gängi­gen Por­tal­en wie YouTube empfehlen wir Euch diese Seite. Neben den Videos gibt es auch die herkömm­liche zeich­ner­ische Darstel­lung des Kata-Ablaufes. Die Seite bietet auch son­st viel Infor­ma­tion zum The­ma Shotokan Karate.
Techis­che Leitung InformierenFür alle Prü­fungsin­ter­essen­ten gilt, die TK-Chefin zu informieren. Je früher, desto bess­er (min­destens 3–6 Monate vor der Prü­fung). Diese informiert die Train­er und Trainer­in­nen, damit diese gezielt auf Euch einge­hen kön­nen.
Anforderun­genKlicke hier um das verbindliche Regle­ment für Dein Gurt­pro­gramm herun­terzu­laden. Du bist selb­st dafür ver­ant­wortlich, dass Du Dein Gurt­pro­gramm beherrschst. Dabei helfen wir Dir und unter­stützen Dich (siehe auch “Vor­bere­itung”).

Im SKR-Prü­fung­spro­gramm sind neben den Anforderun­gen für den näch­sten Gurt auch die For­mal­itäten fest­ge­hal­ten.
Neu­mit­glieder, die schon Kyu- oder Dan-Grade besitzen
Homolo­gierung
Kyu- oder Dan-Grade, die von offiziellen JKA-Instruk­toren ver­liehen wur­den, wer­den gemäss Regle­ment direkt homolo­giert.

Für alle anderen, ausser­halb des SKR oder der JKA abgelegten Kyu- oder Dan-Grade ist der Besuch von 5 SKR-Zen­tral­train­ings (ab Grün­gurt) oblig­a­torisch. Nicht vergessen, die Train­ings im SKR-Aktiv­itäten­heft einzu­tra­gen und abstem­peln zu lassen.

Das Aktiv­itäten­heft gibt es vom Kassier im Vere­in, genau­so wie den SKF-Pass.

Die Anwärter ein­er Dan-Homolo­gierung müssen anlässlich ein­er SKR Dan-Prü­fung 2 Tokui Kata (keine Heian und Tek­ki 1) zeigen.
Pass und Lizenz­markenFür die Prü­fung benötigst Du einen SKF-Pass (Swiss Karate Fed­er­a­tion), mit Lizenz­marke des laufend­en Jahres. Inner­halb des SKF Dachver­ban­des sind wir der SKR-Sek­tion angeschlossen (Swiss Karate­do Ren­mei). Kyu- oder Dan-Grade ander­er Stil­rich­tun­gen und aus­ländis­che Pässe müssen in den SKF-Pass, und dort in die SKR-Sek­tion über­tra­gen (Siehe „Homol­o­gisierung“) wer­den.

Wer seinen Pass nicht dabei hat oder keine aktuelle Lizenz­marke in seinem Pass kleben hat, nimmt an der näch­sten Prü­fung teil. (Das ist genau so gemeint, wie es geschrieben ste­ht.)

Bei exter­nen Prü­fun­gen wird zudem auf ein aktuelles Foto im Pass Wert gelegt, sowie auf das Vere­ins­abze­ichen auf dem Gi.
(Siehe “Anforderun­gen: die For­mal­itäten im Prü­fungsre­gle­ment”)
Prü­fun­gen bis 4. KyuPrü­fun­gen bis ein­schliesslich zum 4. Kyu kön­nen im Dojo absolviert wer­den. Die Ter­mine wer­den rechtzeit­ig per Mail und im Dojo angekündigt. Es gibt 2 Ter­mine pro Jahr für Dojo-interne Prü­fun­gen.

Auch wenn Prü­fun­gen bis zum 4. Kyu Dojo-intern abgenom­men wer­den, empfehlen wir spätestens ab Grün­gurt auch ein­mal extern eine Prü­fung abzule­gen.
3- bis 1. Kyu sowie Dan­prü­fun­genDan-Prü­fun­gen sowie Prü­fun­gen für den 3., 2. und 1. Kyu sind an ein­er offiziellen Zen­tral­prü­fung vor der SKR-Prü­fungskom­mis­sion zu absolvieren (z.B. im Rah­men des Gasshuku in Bern oder am Lan­destrain­ing in Lenzburg, (siehe SKR Kalen­der).

Geht ein­er Prü­fung ein mehrtägiger Lehrgang voraus muss mind. während 2/3 des Lehrganges das Train­ing besucht wer­den, um an den Prü­fun­gen teil­nah­me­berechtigt zu sein (inkl. Prü­fungstag).

Auf den Auss­chrei­bung­s­text acht­en, ggfs. muss die Anmel­dung zu ein­er Prü­fung vor dem Lehrgang ein­gere­icht wer­den.

Für die Dan-Prü­fung (oder Dan-Homolo­gierung) gibt es noch einen extra Anmelde­bo­gen zum Aus­füllen. (Siehe Dan Prü­fungs­for­mu­lar).
Prü­fun­gen im Aus­landBei Prü­fun­gen im Aus­land (z.B. Gasshuku in Kon­stanz) bedarf es vorher eine Genehmi­gung des SKR, damit sie anschliessend anerkan­nt wer­den kann. Diese Genehmi­gung wird durch den TK Chef einge­holt. Achtung, die Prü­fung­sor­d­nun­gen kön­nen im Aus­land anders sein als in der Schweiz.
KostenDie Gebühr beträgt bei inter­nen Prü­fun­gen Fr. 15.–. Bitte bringt den Betrag abgezählt mit. Von den Fr. 15.– gehen 2/3 an das Kim Dojo, 1/3 (Rechne!) an den SKR. Die Gebühr muss sowohl bei bestanden­er wie auch bei nicht bestanden­er Prü­fung entrichtet wer­den.

Die zu leis­tende Prü­fungs­ge­bühr bei ein­er exter­nen Kyu-Prü­fung wird in der Regel in der Auss­chrei­bung genan­nt (i.d.R eben­falls Fr. 15.–). Dan-Prü­fun­gen sind etwas teur­er Fr. 80.– und weit­ere Fr. 50.– für den Ein­trag des Grades ins Dan-Reg­is­ter.

Wir wün­schen allen Prüflin­gen viel Erfolg.